Grundsatzvereinbarung "Gemeinschaftsübergreifende Kinder- und Jugendarbeit"

 

   

 

Im Mai 2010 wurde zwischen den Bundesleitungen der Wasserwacht, der Bergwacht und dem Jugendrotkreuz vereinbart, nach Verabschiedungen der neuen Bundesordnungen für die Wasserwacht und die Bergwacht die Zusammenarbeit der Gemeinschaften bei der Kinder- und Jugendarbeit auf praktischer Ebene zu intensivieren. Dazu haben die Bundesleitungen aller Gemeinschaften eine Arbeitsgruppe "Gemeinschaftsübergreifende Kinder- und Jugendarbeit"eingerichtet, dessen Geschäftsführung das Jugendrotkreuz innehat. Während die Arbeitsgruppe konkrete Projekte entwickeln, pilotieren, evaluieren und dokumentieren soll, sind sich die Unterzeichner hinsichtlich der folgenden verbandspolitischen Ziele einig:

  1. Eine gute Kinder- und Jugendarbeit liegt im Interesse aller Gemeinschaften und auchdarüber hinaus des Gesamtverbandes. Diese aktiv zu fördern / zu unterstützen ist dahereine gemeinsame Aufgabe.

  2. Das Jugendrotkreuz ist in erster Linie der einzige Jugendverband des DRK i. S. d. SGB VIII (§§ 11, 12). Aus diesem Grund ist Jugendverbandsarbeit im Sinne der JRK Ordnungauch Selbstzweck, sie ist selbstbestimmt und dient primär der Kompetenzförderung / Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Das gilt auch für die Jugendgruppen, die ihre fachliche Heimat in einer anderen Gemeinschaft als dem Jugendrotkreuz haben; als Teil des Jugendverbandes sind sie in die JRK-Struktureneingebunden und arbeiten nach den Idealen der Jugendverbandsarbeit.

  3. Aus der Rolle als Gemeinschaft heraus betreibt das Jugendrotkreuz auch aktiv Nachwuchsförderung für den Gesamtverband. Dazu ist es notwendig, dass Kinder und Jugendliche innerhalb des Jugendrotkreuzes alle Tätigkeitsfelder der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung kennenlernen und erleben können, dazu gehört insbesondere die Arbeit der Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Im Mittelpunkt steht immer die Vermittlung der Grundsätze/ Werte der Rotkreuz-/ Rothalbmondbewegung.

  4. Für eine funktionierende Nachwuchsarbeit sind einfache und barrierefreie Übergangsmöglichkeiten in die Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit für Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene notwendig. Insbesondere zu den Punkten 3 und 4 sehen wir Bedarf an weiteren strukturierten Angeboten /Methoden. Dazu wollen wir zusammenarbeiten.

Berlin, im Mai 2016  

 

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