Grundsätze der Menschlichkeit und Neutralität

Stellungnahme der Bundesleitung Jugendrotkreuz

Die Bundesleitung Jugendrotkreuz stellt folgende Stellungnahme als PDF zur Verfügung:

"Seit einigen Wochen wird in der Öffentlichkeit, aber auch im Roten Kreuz, engagiert und teilweise kontrovers über Islam- und Fremdenfeindlichkeit sowie den Umgang mit Menschen, die als Flüchtlinge Schutz in unserem Land suchen, diskutiert. Dazu finden in zahlreichen Städten Demonstrationen gegen „die Islamisierung des Abendlandes“ und ebenso zahlreiche Gegendemonstrationen für Weltoffenheit und Toleranz statt. Zudem sind wir erschüttert über die Terroranschläge in Paris und in Kopenhagen. 

Das Deutsche Jugendrotkreuz als Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bekennt sich zu den Rotkreuz-Grundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Darüber hinaus hat das Jugendrotkreuz als eigenständiger Jugendverband mit seinem Erziehungsauftrag die Aufgabe und Verantwortung, einen Rahmen und Gelegenheit für junge Menschen zu schaffen, sich aktiv mit gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen, für Frieden und Völkerverständigung einzutreten und zu handeln. An vielen Stellen des Verbandes wird darüber diskutiert, wie der aktive Einsatz für Menschlichkeit, Frieden und Völkerverständigung mit dem Grundsatz der Neutralität zu vereinbaren ist. Hierzu beziehen wir nachfolgend Stellung. 

Aus dem Grundsatz der Menschlichkeit leitet sich ab, das Verständnis, die Freundschaft und die Zusammenarbeit aller Menschen sowie den Frieden zu fördern. Dazu ist es erforderlich, sich als Jugendrotkreuzler_in sichtbar für diese Werte einzusetzen – im eigenen Handeln, aber auch in der Öffentlichkeit, beispielsweise mit Stellungnahmen oder auch der Teilnahme an und Positionierung bei Veranstaltungen. Dies halten wir nicht nur für zulässig, sondern für geboten. Wir begrüßen daher ausdrücklich das Engagement vieler Jugendrotkreuzler_innen, die sich aktiv für Menschlichkeit einsetzen. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung von Flüchtlingshilfen, der Einsatz für klimabedingte Migration im Rahmen unserer Klimahelferkampagne oder auch die Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen und das Abgeben von Stellungnahmen. 

Für uns verbietet sich jede Form der Fremdenfeindlichkeit, wozu auch die Islamfeindlichkeit zählt. Gleichzeitig verpflichtet uns der Grundsatz der Neutralität zur Zurückhaltung, wenn es um Stellungnahmen zu Parteien oder politischen Organisationen geht. So ist die Teilnahme an Gegendemonstrationen beispielsweise zur PEGIDA-Bewegung für Jugendrotkreuzler_innen nur als Privatpersonen möglich, nicht jedoch mit Hinweis auf die Rotkreuz-Zugehörigkeit, beispielsweise durch das JRK-Logo. 

Die Abwägung zwischen dem Erfordernis für Menschlichkeit aktiv einzutreten und die Einschränkung zur Wahrung der Neutralität muss im Einzelfall von der zuständigen JRK Leitung erfolgen und verantwortet werden. 

Wir laden alle Jugendrotkreuzler_innen ein, sich durch konkretes „Mitmachen“ um Menschen zu kümmern, die Hilfe benötigen. Gelegenheiten dazu gibt es auch vor unserer Haustür genügend, beispielsweise mit Angeboten für Kinder und Jugendliche, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind. Das Deutsche Rote Kreuz ist an vielen Stellen vor Ort dabei, engagiert sich beispielsweise in Flüchtlingseinrichtungen. Überlegt daher mit den anderen Rot-KreuzGemeinschaften und mit euren Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesverbänden, wie ihr gemeinsam ein Zeichen der Menschlichkeit setzen könnt. Dafür danken wir euch sehr herzlich! 

Eure JRK-Bundesleitung, 

Hannover den 22.02.2015"

 

Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

 
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