JRK-Positionspapier: Flucht – und unser Engagement als Jugendrotkreuz

 

Mit der vorgelegten Positionierung beschließt das Jugendrotkreuz den Rahmen für das Engagement in der Flüchtlingshilfe und definiert die vielfältigen Formen des Engagements und beschreibt die verbandlichen Eckpunkte. 

 

Begründung: 

Als Kinder- und Jugendverband engagiert sich das Jugendrotkreuz in vielfältigen Formen mit und für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Bislang sind Ziele und Herangehensweisen aus unserer Sicht nicht ausreichend für den Verband definiert. Mit den vorgelegten Positionen wollen wir einen Rahmen für Engagement abstecken und Impulse für eigenen Einsatz geben. 

 

Flucht und unser Engagement als Jugendrotkreuz 

Das Jugendrotkreuz engagiert sich als der eigenständige Kinder- und Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes mit seinen Mitgliedern im Alter von 6-27 Jahren in rund 5.000 Jugendgruppen für Frieden und Völkerverständigung. Hierbei ist sich das JRK seiner politischen und gesellschaftlichen Mitverantwortung als Teil der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und Interessensvertretung junger Menschen bewusst und richtet sein Handeln an der UN-Kinderrechtskonvention aus. (Ordnung Deutsches Jugendrotkreuz) Aus diesem Selbstverständnis heraus übernehmen wir auch für Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien die Anwaltschaft. 

 

Fluchtgründe anerkennen 

Menschen flüchten nicht ohne Grund. Flucht hat vielfältige Gründe. Deutschland gewährt jedoch nur politisch Verfolgten Asyl. Wir sehen aber auch weitere Gründe, weswegen Menschen fliehen. Wir setzen uns für die Anerkennung weiterer Fluchtgründe ein. Nicht nur die „Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse [sic!], Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe [oder] wegen ihrer politischen Überzeugung“ (Genfer Flüchtlingskonvention) dürfen Gründe sein, als Flüchtling anerkannt zu werden. Für das Jugendrotkreuz ist diese Formulierung zu eng gefasst. Die Ausweitung von Fluchtgründen wie Flucht aufgrund humanitärer Katastrophen oder des Klimawandels gilt es zu berücksichtigen. Flucht trifft aber dramatischerweise immer wieder besonders die Kinder und Jugendlichen, deren Schutz uns am Herzen liegt und die nach UN Kinderrechtskonvention auch besonderen Schutz genießen. 

 

Vermeidung von Fluchtgründen 

Über die aktuelle Verbesserung der Lebensumstände von Flüchtlingen hinaus setzt sich das Jugendrotkreuz für eine langfristige und nachhaltige Strategie zur Verbesserung des Loses von Flüchtlingen ein. Daher ist die Vermeidung von Fluchtgründen nicht aus dem Blick zu verlieren. 

Der Einsatz für die Verbesserung von weltweiten Lebensumständen und Perspektiven für junge Menschen muss eine der vorrangigen Aufgaben des Jugendrotkreuzes sein. Hierbei müssen wir unserer Verantwortung bewusst sein, dass unser aller Handeln oftmals ursächlich für die Entstehung von Fluchtgründen ist. Tag für Tag tun wir Dinge und entscheiden mit darüber, ob die Umwelt und das Klima geschützt, natürliche Ressourcen geschont werden und faire Wirtschaftsbeziehungen Wirklichkeit werden. Tag für Tag hat unser Handeln globale Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Menschen in anderen Teilen der Welt. 

Der Einsatz für die Umwelt im umfassenden Sinne muss wieder zentraler Inhalt werden, ganz im Sinne der Ziele des Verbandes (Ordnung Deutsches Jugendrotkreuz). Das Jugendrotkreuz muss prüfen, welche unserer Handlungen Fluchtursachen begünstigen und diese vermeiden. 

Nachhaltiger Konsum und Entwicklung sind auch ein Beitrag dazu, die Lebensbedingungen in anderen Teilen der Welt zu verbessern und Fluchtgründe vermeiden zu helfen. Das beginnt ganz konkret bei uns vor der Haustür und beim täglichen Einkauf. 

Aber auch als weltweiter Verband können wir unsere Stärken für eine nachhaltige Entwicklung nutzen: lokales Handeln und globaler Nutzen. Drei wesentliche Dinge, die wir im JRK zum Thema "Vermeidung von Fluchtursachen" beitragen können. 

  • Sensibilisierung und Bildungsarbeit bzgl. unseres eigenen Handelns.
  • Das Einfordern der Einhaltung des Humanitären Völkerrechts weltweit, um wirklich Fluchtursachen vermeiden zu helfen. 
  • Die Einforderung der Einhaltung der Kinderrechte und Menschenrechte weltweit. 

Der Einsatz für die internationale Bewegung des Roten Kreuzes ist eines unserer Kernanliegen und - auftrag für die Gestaltung von Perspektiven. Durch internationale Begegnungen, den Einsatz der internationalen Botschafterinnen und Botschafter und beispielhafte international ausgerichtete Veranstaltungen geben wir verbandsweit Impulse für nachhaltige Entwicklung und wünschen uns, dass diese aufgenommen werden und zu einem verstärkten entwicklungspolitischen Handeln führen. 

 

Menschenwürdig Aufnehmen 

Das Deutsche Rote Kreuz und mit ihm viele JRKler_innen helfen da, wo die Not am größten ist. Das DRK arbeitet in Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünften und kommunalen Flüchtlingseinrichtungen, um eine Erstversorgung der Flüchtlinge sicherzustellen, um die grundlegenden Bedürfnisse der ankommenden Menschen zu befriedigen. Das DRK hilft und berät und trägt dazu bei das aktuelle Los der Flüchtlinge zu verbessern. In einer vernetzten Struktur wird die Erstunterbringung im Sinne der Menschen gelingen. Hierzu zählt eine angemessene Unterbringung. Das Engagement des JRK bei dieser Aufgabe ist Teil unseres Selbstverständnisses und unverzichtbar in unserer Arbeit. Dazu erfordert es allerdings geeigneter und fördernder Rahmenbedingungen vor Ort. Wenn Menschen in Deutschland ankommen, gilt es, sie willkommen zu heißen. Hierbei ist für das JRK der Erstkontakt ein sensibler Moment. Menschen mit Fluchterfahrung unterliegen wochen- und monatelangen physischen und psychischen Belastungen. Das JRK gibt die Freiräume für ein respektvolles Ankommen. Neben einer Erstversorgung durch die Gliederungen des Roten Kreuzes, gilt es, Unterstützungsangebote behutsam zu formulieren und diese bekannt zu machen. Das Jugendrotkreuz möchte geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesellschaftliche Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung ermöglichen. Jungen Flüchtlingen steht die JRK-Gruppenarbeit offen, sie partizipieren an Ferien- und Freizeitmaßnahmen und finden hier Freundinnen und Freunde. Echte Mitbestimmung gelingt aber nur dann, wenn wir die bestehenden Strukturen hierzu kritisch prüfen und junge Geflüchtete ehrlich an der Mitgestaltung unseres Verbandes beteiligen. Dabei müssen wir uns bewusst machen, dass die ankommenden Menschen über die Erstversorgung hinaus berechtigte Bedürfnisse und Anliegen haben. Insbesondere Kinder haben das Recht auf besonderen Schutz und besondere Förderung ihrer Persönlichkeit. Das Handeln für und mit Flüchtlingskindern sollte stets bestimmt sein vom Kindeswohl und orientiert sein an den in der UN-Kinderrechtskonvention beschriebenen Prinzipien der der Optimierung an Förderung und Entfaltung (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 27 und Artikel 28). 

Gerade Kinder und Jugendliche müssen Ernst genommen werden in ihren Anliegen. Gerade in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in altersgerechter Art hat das Jugendrotkreuz als der zuständige Jugendverband eine enorme Stärke und Verantwortung. Dennoch müssen wir erkennen, dass der Lebensalltag unter dem Aufenthalts- und Asylverfahren insbesondere für Kinder nach wie vor durch deutlich eingeschränkte Rechte bestimmt ist. Flüchtlingskinder haben nicht dieselben Rechte wie andere Kinder auch. Ihr Alltag ist geprägt durch beispielsweise: 

  • Reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
  • Unsicherer Aufenthaltsstatus und Bedrohung durch Abschiebung
  • Leben in Sammelunterkünften bei weitgehendem Ausschluss von Bildungs- und Fördermöglichkeiten 

Hier ergibt sich neben der aktuellen praktischen Hilfe ein weiteres Feld für das JRK, sich für die Verwirklichung der Kinderrechte für Flüchtlinge einzusetzen und damit nachhaltig und langfristig die Lebensperspektive der Flüchtlinge zu verbessern. 

Die bisherige Flüchtlingspolitik sieht vor, nach einem Erstscreenings die ankommenden Geflüchteten in der Regel weiter zu leiten. Sollten diese Betroffenen ein Interesse an der Mitarbeit im JRK bekundet haben, wird diese Information an die JRK-Gliederung des neuen Zielorts weitergegeben. So kann eine dauerhafte Begleitung Geflüchteter durch das JRK besser gewährleistet werden. 

 

Partnerschaftlich Begleiten

Geflüchtete brauchen Angebote der Unterstützung und punktuell womöglich begleitende Strukturen. Diese umzusetzen ist Teil der öffentlichen Verantwortung. Das JRK kann sich aber sehr wohl für die Realisierung der Kinderrechte und die Verwirklichung von Jugendgerechtigkeit aller jungen Menschen in Deutschland einsetzen. Als Kinder- und Jugendverband nach SGB VIII KJHG wirken seine Mitglieder selbst organisiert und gestalten ihre Programme gemeinschaftlich mit. Wir gestalten unsere verbandlichen Strukturen und die Beteiligungsmöglichkeiten an verbandlichen Entscheidungen partizipativ. Das Jugendrotkreuz ist offen für alle Menschen. Wir wollen unsere eigenständige Jugendarbeit als Chance verstehen, Teilhabe und Förderung für alle zu ermöglichen. Doch gerade die Hürde einer Mitgliedschaft in einem Kinder- und Jugendverband ist hoch. Neben Verbindlichkeit der Teilnahme oder Beteiligung an Prozessen setzen wir viele Faktoren voraus. Jeder Mensch in Deutschland ist Teil der Gesellschaft. Wir begreifen es deshalb als unsere Aufgabe, Flüchtlingskindern gezielt Zugänge zum Verband und aktive Mitgestaltungsmöglichkeit mit eigener Rolle und Position zu eröffnen und ihnen Wege in die Gesellschaft zu ebnen, wo immer Integrationshemmnisse sich zeigen. Denn wir müssen „junge Flüchtlinge unabhängig von deren Aufenthaltstitel als Zielgruppe unserer Arbeit begreifen lernen, ohne selbst in Bevormundungsstrukturen zu verfallen“ (Gleichberechtigte Teilhabe für Flüchtlinge ermöglichen! Beschluss der 87. Vollversammlung des DBJR, 2014.). Wir müssen prüfen, wie wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begleiten können, das JRK als verbandliche Heimat zu sehen. Aber auch das Engagement des JRK beispielsweise in der Durchführung von Deutschkursen oder gezielten Kinderbetreuungs-Angeboten sind Beispiele der Begleitung der Geflüchteten. 

Neben der Mitgliedschaft im JRK ergibt sich für uns als Verband mit seinen Entscheidungsträger_innen die Verantwortung, sich anwaltschaftlich in der jugendpolitischen Vertretung in den Jugendringen und Jugendhilfeausschüssen für Integration fördernde Rahmenbedingungen und unterstützende Strukturen für junge Flüchtlinge einzusetzen. Sich dafür zu engagieren ist Teil der Aufgaben des JRK. Unabhängig der biografischen Hintergründe. So verstehen wir Jugendgerechtigkeit für Alle.

 

 

JRK-Positionspapier: Flucht – und unser Engagement als Jugendrotkreuz [PDF]

 
Wir benutzen Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.