
Das vielfältige Engagement von Kindern und Jugendlichen im Jugendrotkreuz Hessen erfordert einen besonderen Schutzraum. Bevor sie sich auf den folgenden Seiten über die Inhalte unserer Arbeit informieren, können Sie hier unsere neue gemeinsame Grundlage für die Arbeit im Jugendrotkreuz nachlesen.
Der folgende Verhaltenskodex ist von der Landesleitung des Jugendrotkreuz in Hessen im Mai 2010 verabschiedet worden. In der Landesversammlung 2010 wird sie den Delegierten vorgelegt werden. Hintergund ist die Notwendigkeit, als Jugendverband eindeutig Position zu Grenzverletzungen aller Art zu ziehen. Unser Engagement ist geprägt von Gewaltfreiheit. Alle Mitglieder und Freunde des hessischen Jugendrotkreuz füllen diesen Verhaltenskodex permanent mit Leben. Wer sich bei uns engagiert ist den Inhalten voll verpflichtet. Dieser Verhaltenskodex bildet die Grundlage für unser Schutzkonzept. Wer sich bei uns engagiert soll sicher sein, dass wir keinerlei Gewalt in unserer Gemeinschaft dulden:
1. Die Kinder- und Jugendarbeit im Jugendrotkreuz bietet persönliche Nähe und Gemeinschaft. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb des Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
2. Um die uns anvertrauten jungen Menschen zu schützen, verpflichten wir uns, konkrete Präventionsmaßnahmen umzusetzen und klare Positionen zu beziehen, damit in der Kinder- und Jugendarbeit Grenzverletzungen, sexueller Missbrauch und Gewalt jeglicher Art vermieden werden.
3. Wir beziehen in unserem Verband gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
4. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen, auch in unserem Interesse, verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.
5. Wir haben einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, d.h. wir haben ein waches Auge auf die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, passen auf und lassen Dinge nicht einfach geschehen oder schauen gar weg. Wir bemühen uns,
jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr zu nehmen und besprechen diese Situation offen. Im Konfliktfall informieren wir die Verantwortlichen auf Leitungsebene und ziehen im Bedarfsfall fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu. Der Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen steht dabei an erster Stelle.
6. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Uns muss bewusst sein, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folgen ist.
7. Die Regeln des Verhaltenskodex, gelten auch zwischen allen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit.
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